Privatinsolvenz vermeiden, wenn…
Tipps & Tricks und Schulden in 6 Wochen abbauen
Bei dieser Infomappe handelt es sich weder um ein Buch noch eine Zeitung, sondern um eine ausschließlich für den Empfänger bestimmte vertrauliche Ausarbeitung, die einer persönlichen Beratung durch den Autor Gerhard Kurtz gleichkommt
Eins, zwei, drei – schuldenfrei!
Die weltbesten Strategien, sich ein für allemal von Ihren Schulden
zu befreien – und dann einen rasanten Neustart hinzulegen!
“Ich gehe in den Waschsalon oder lasse meine Mutter die Wäsche waschen. Essen gehen ist auch nicht drin. Und ich rechne aus, ob es billiger ist, mit dem Taxi zum Flughafen zu fahren oder mit dem Auto. Nur ab und zu leiste ich mir von meinem Taschengeld eine Sportwette für fünf oder zehn Euro!”
Geständnis eines deutschen Popstars, der schon bessere Tage gesehen hat und den heute 1,5 Mio Euro Schulden drücken. Sein Name: Nino de Angeln (41). Gerade hat er Verbraucherinsolvenz angemeldet, das ist eine Art Privatkonkurs. Auch Wolfgang Lippen (53) und seines Zeichens Fernsehstar aus dem Osten hat jenen Antrag unterschrieben, der seit 1999 für viele Überschuldete eine Art Wiederauferstehung von den wirtschaftlich Toten ermöglicht. Genau wie Lars Windhorst (28), tief gefallenes New-Economy-Wunderkind, das angeblich von einem Schuldenberg von 63 Mio Euro erdrückt wird.
Von den rund 70.000 weniger bekannten Privatbürgern (laut BILD, siehe unten, sogar
800.000 Haushalte!) Ihrer Republik, die im abgelaufenen Jahr 2005 in die
finanzielle Bredouille gerieten, folgte indes nur eine Minderheit dem
Beispiel der konkursfreudigen Promis. Grund: Sie haben
Angst vor den eigentlich speziell für sie
Gedrechselten neuen Paragraphen des Insolvenzrechts. Denn juristischen Insidern zufolge stellen sie einen “dornenreichen und unendlich langen Weg dar, den die wenigsten Schuldner bis zum Ende durchhalten.”
Alles, was Sie schon immer über die besten Strategien zur Schulden Befreiung Wissen wollten – seien es deutsche oder ausländische, streng legale, halblegale oder illegale aber Ihren Lieblings-Gerichtsvollzieher nicht zu fragen wagten, beantworten wir Ihnen im nachfolgenden
- Brave deutsche Lösungen
Wieviele Hürden hat das deutsche Insolvenzrecht vor dem “Konkurs light” aufgebaut?
Erste Hürde: Der milde und mit einem Hauch von Sozialstaat umgebene Privatkonkurs ist, wie der Name schon andeutet, nur für Private vorgesehen. Und nicht für Leute, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben bzw. ausgeübt haben. Juristische Personen wie GmbHs, AGs, KGs usw. sind ebenfalls ausgeschlossen, nur natürliche Personen werden akzeptiert. (Die Tatsache, dass sich Überflieger wie de Angeln, Lippi und Windhorst trotzdem als kleine Verbraucher zu tarnen verstanden und ebenfalls in den Genuß staatlicher Wohltaten gelangten, zeigt nur, dass das System Löcher hat!) Ferner kommen Sie in D nicht für ein privates Konkursverfahren in Frage, sondern werden ans normale Regelverfahren verwiesen, wenn es um Forderungen geht, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses gegen Sie erhoben werden bzw. wenn die Zahl von 19 Gläubigern überschritten wird. Dito wenn die Sozialversicherungsträger (aufgrund eines Arbeitsverhältnisses) oder der Fiskus Geld von Ihnen zu bekommen glauben.
Zweite Hürde: Es muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger(n) unternommen werden, und zwar längstens 6 Monate vor dem offiziellen Insolvenzantrag. Dabei könnten Sie Ihren Kontrahenten eine zwar kleine, aber sichere Einmalzahlung gegen Streichung der unsicheren Restsumme anbieten oder aber regelmäßige Überweisungen an einen Treuhänder versprechen, der das Geld einmal im Jahr an die Gläubiger verteilt. Auch hier haben sich die Gläubiger im Gegenzug zu einem Verzicht auf ihre Restforderungen inklusive Herausgabe entsprechender Schuldtitel zu verpflichten.
Dritte Hürde: Die sogenannte Restschuldbefreiung wird erst perfekt, nachdem der Schuldner eine in der blauäugigen Theorie 6jährige, doch in der bürokratischen Praxis auch schon mal 9 Jahre dauernde Wohlverhaltensperiode absolviert hat. Währenddessen muss sich der Schuldner um jede zumutbare Arbeit bemühen, darf keine falschen Angaben machen, keinerlei Einkünfte verschweigen (z.B. durch Schwarzarbeit) und sollte sich insgesamt eines tadellosen Lebenswandels befleißigen. Falls er überraschenderweise das Glück hat, seinen reichen Onkel in Amerika zu beerben, wird von ihm erwartet, dass er 50 Prozent dieses Geldes an den Treuhänder weiterleitet. Im übrigen ist die Insolvenz light nur einmal in Leben möglich, wer danach noch mal Pleite macht, den rettet nichts mehr vor der dann ganz normalen Schuldenhaftung, die bei Pech (titulierte Forderung) bis zu 30 Jahren dauern kann.
Einer der genialsten Schulden-Zahlungs-Vermeidungstricks überhaupt-leider nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern dem der Bildzeitung!
Welche Forderungen gegen einen Privatkonkursler müssen leider von der Restschuldenbefreiung ausgenommen werden und mit welchen Tricks kann ich diese Bestimmungen zu Fall bringen?
Forderungen, auf denen Sie theoretisch trotz ansonsten erfolgreicher Restschuldenbefreiung sitzen bleiben können, sind im § 302 Ins0 (Insolvenzordnung) aufgelistet, es geht dabei um
- Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung – vorausgesetzt der betroffene Gläubiger hat besagte Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet.
- Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners.
- Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Die gute Nachricht: Sie können dem unter Ziffer 1 erwähnten Forderungs- Ausnahme- Anmeldungs-Trick widersprechen. Leider darf die andere Seite daraufhin mit einem Feststellungsverfahren kontern. Darin wird sie versuchen feststellen zu lassen, dass ihre Forderung zu Recht besteht und sehr wohl von Ihrer sonstigen Schuldenbefreiung ausgenommen werden kann. In diesem Stadium können Sie nur noch hoffen, dass der Gläubiger mit seinem Schritt länger als 3 Jahre ab Kenntnis Ihrer unerlaubten Handlung wartet. Versäumt er diese Frist, können Sie sich auf Verjährung berufen. Vergleiche OLG Ffm, vom 18.4.05, Az. 19 W 9/05.
Wer hilft mir bei der praktischen Durchführung meiner Entschuldungs-Maßnahmen?
Als bargeldklammer Zeitgenosse können Sie sich an eine der kostenlosen Schuldnerberatungen wenden, wie sie in zahlreichen Städten u. Kreisen in Ihrer Republik eingerichtet sind – und hoffentlich nicht im Zuge der deutschen Haushaltskonsolidierung plötzlich geschlossen werden. Ersatzweise suchen Sie sich einen Rechtsanwalt und lassen sich dafür ggf. beim zuständigen Amtsgericht einen “Berechtigungsschein” für die rechtliche Beratung bzw. den außergerichtlichen Einigungsversuch aushändigen (Gehalts- u. Lebenshaltungsbelege mitnehmen, die beweisen, dass Ihnen die Knete fehlt, um den Anwalt zu bezahlen!). Der Advokat hat dabei für seine Bemühungen um die € 224 zu erwarten bzw. bei mehr als 5, 10 oder 15 Gläubigern jeweils weitere € 112, aber maximal f 560. Bei erfolgreicher Einigung gibt’s darüber hinaus eine Einigungsgebühr nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).