Handelsbedingungen

AGB / Handelsbedingungen

1. Geltungsbereich | Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit GRAHAM & PARTNER LTD als Betreiber des Projektes welches im folgenden FINAGATOR genannt wird mit Unternehmen, Unternehmern und Verbrauchern (im folgenden auch Auftraggeber genannt) sind im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Handelsbedingungen maßgebend.

Abweichende Handelsbedingungen, denen FINAGATOR nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat gelten als nicht akzeptiert. Es gelten die Handelsbedingungen in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses. FINAGATOR weist ausdrücklich daraufhin, dass Leistungsangebote von FINAGATOR, wie Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründern oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung stehen. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, welche Leistungen von FINAGATOR nicht in Eigeninteresse sondern als Mitbewerber anfordern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird je Fall eine Strafe in Höhe von 25.000 US$ fällig, die an FINAGATOR zu leisten sind. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an FINAGATOR zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2. Bestellung | Zustandekommen des Vertrages | Widerrufsrecht | Alle Angebote von FINAGATOR sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bis zur endgültigen Absendung seines Auftrages an FINAGATOR kann der Auftraggeber diesen jederzeit korrigieren bzw. löschen. Nach Absendung ist der Auftrag verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das zuvor für ihn erstellte Angebot annimmt und/oder FINAGATOR ein Auftrag des Vertragspartners, schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere Email, vorbehaltlich der Durchführbarkeit durch FINAGATOR, durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber sie erhalten hat. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von FINAGATOR maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

Vertragssprache kann Englisch und Deutsch sein. Wir empfehlen, den Auftrag oder die Auftragsbestätigung aufzubewahren. Diese werden von FINAGATOR ebenfalls aufbewahrt. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Handelsbedingungen der FINAGATOR an, auch wenn durch ihn keine schriftliche Erklärung abgegeben wurde. Allein die Auftragserteilung durch den Vertragspartner, ist der Beweis über die Kenntnisnahme und das Einverständnis zu den hier veröffentlichten Handelsbedingungen. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung, sofern er nicht durch Veranlassung zur sofortigen Lieferung auf das Widerrufsrecht verzichtet hat, in schriftlicher Form per Post an GRAHAM & PARTNER LTD, Cumberland Lodge Suite 6, Cumberland Road, Margate CT9 2JZ, United Kingdom, oder an die deutsche Repräsentanzadresse:  Suite 2.4th Floor, Herrenstrasse 6, 30159 Hannover, Germany oder per Email an office(at)FINAGATOR.com zu richten. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Aufträge die nach den Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für die Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Nach Ausübung des Widerrufs ist der Auftraggeber nicht mehr zum Gebrauch berechtigt und muss die Waren unverzüglich zurücksenden. Insoweit bleiben alle Rechte vorbehalten.

3. Lieferung | Rücktritt | Kündigung | Die Lieferung erfolgt durch Postsendung per Einschreiben, oder per Kurier, an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. FINAGATOR bemüht sich, jeden Auftrag innerhalb von 24 h auszuführen. Voraussetzung ist die Vereinbarung zur Aufhebung des Widerrufsrechts, welche bei jeder Bestellung angeboten wird. Die Angaben über Lieferfristen sind aber unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist von 24 h in der Auftragsbestätigung zugesagt worden ist. FINAGATOR ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Momentan nicht lieferbare Artikel werden bei Verfügbarkeit unverzüglich nachgeliefert. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese, innerhalb einer angemessener Frist abzurufen. Sollte ein Angebot nicht mehr lieferbar sein, behält sich FINAGATOR vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung unmöglich sein, so kann der Auftraggeber nur Schadensersatz verlangen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FINAGATOR beruht. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten von FINAGATOR – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird FINAGATOR für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht freigestellt. Den Eintritt solcher Ereignisse wird FINAGATOR den Vertragspartner unverzüglich mitteilen. Diese Ereignisse berechtigen FINAGATOR auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von FINAGATOR seitens ihrer Vorlieferanten ist FINAGATOR von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für FINAGATOR insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt, die gegen geltendes Recht und/oder die guten Sitten verstoßen. FINAGATOR ist jederzeit berechtigt, den Vertrag über den Firmensitz (registered office) den Limited-Service sowie andere Dienstleistungen/Waren zu kündigen, wenn FINAGATOR darüber Kenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht, die untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass FINAGATOR keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieser Verdacht tatsächlich begründet ist. Für die Kündigung des Vertrages bei Erbringung des Limited-Services und auch des Firmensitzes bedarf es keinen besonderen Grund und ist deshalb jederzeit möglich.

4. Zahlung | Aufrechnung | Zurückbehaltung | Verzug | Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Projektpauschalen und Tagessätze werden vor Auftragsbeginn oder nach Vereinbarung fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FinaGator anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist FINAGATOR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Leitzinssatz zu fordern. Falls FINAGATOR ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist FINAGATOR berechtigt diesen geltend zu machen. Dem Besteller bleibt es aber vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Bei ausbleibender Zahlung bis zum Ablauf des 30. Tages nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungsverzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde vor Ablauf dieser Frist durch FinaGator gemahnt wird oder die Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt ist.

5. Eigentumsvorbehalt | Die gelieferte Ware/Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die FINAGATOR aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, uneingeschränkt und verlängert Eigentum von FinaGator.

6. Gewährleistung | Haftung | Liegt ein von FINAGATOR zu vertretender Mangel aus Vermittler- oder Auftragstätigkeit vor, so ist FINAGATOR zur Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises wegen eines Sachmangels setzt voraus, dass eine FINAGATOR gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird. FINAGATOR verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt FINAGATOR von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei. In keinem Fall haftet FINAGATOR wegen in ihren Konzeptionen oder Webeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt FINAGATOR bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger FINAGATOR entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung. FINAGATOR haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe der Hälfte von der vereinbarten und bezahlten Projektpauschale/Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung die durch FINAGATOR in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Die Dienstleistungen von FinaGator werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist FINAGATOR zur Nachbesserung berechtigt. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik, Fehler auftreten. FINAGATOR kann deshalb einen absoluten fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. FINAGATOR haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel, Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Fehler bei Datenübertragungen oder fehlerhafter Übertragung von Emails. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch FINAGATOR. FINAGATOR leistet keine Beratung zur Steuerhinterziehung und führt keine rechts- und oder steuerberatende Tätigkeit durch. Weder im geschäftlichen Verkehr noch zu Zwecken des Wettbewerbs wird die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durchgeführt.

Unsere Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG, sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Unseren Vertragspartnern werden für unsere Dienstleistungen speziell geschulte Anwälte empfohlen. Mit diesen bestehen mitunter langjährige Handelsbeziehungen. Der Vertragspartner kann immer frei entscheiden, inwieweit er sich den Rat seines eigenen Rechtsanwaltes zu Rate ziehen möchte. Dieser Hinweis gilt vornehmlich gewerblichen Abmahnern. FINAGATOR haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze, etc. hinfällig werden. Es wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht von der ständigen Rechtsprechung, regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.

7. Leistungsstörungen | Der vereinbarte Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem einer Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. FINAGATOR kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. FINAGATOR kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

8. Datenschutz | Die Auftragserteilung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Email und weitere Daten vom Besteller bekannt gegeben und von FINAGATOR gespeichert werden. FINAGATOR weist gemäß DSGVO daraufhin, dass auftragsbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. FINAGATOR ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Auftraggeber zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, wenn nicht im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Verträge, Entwürfe etc., wird ein Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Vertragspartner wird ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen und Broschüren. Diese sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den Vertragspartner selbst. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sollte der Vertragspartner innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss selbst oder aber über Drittpersonen oder Drittunternehmen in Wettbewerb zu FinaGator treten, wird eine Strafe von 25.000 US$ fällig. Das Recht auf Geltend machen eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

9. Erfüllungsort | Rechtswahl | Geschäftssitz | Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FINAGATOR. Zwischen FINAGATOR und dem Vertragspartner wird ausdrücklich auf die Anwendung des UN-Kaufrechts verzichtet. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem mit FINAGATOR geschlossenen Vertrag ergeben, wird der Geschäftssitz London als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Januar 2017