Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung (InsO) trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft. Es beinhaltet, dass die Gläubiger eines überschuldeten Unternehmens oder einer Privatperson zufrieden gestellt werden. Zum anderen soll das Insolvenzverfahren dem Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach 6 Jahren (ab Eröffnung des Verfahrens) ein schulden befreites Leben führen.
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